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Bundesverfassungsgericht Afd Klagt Auf Vorsitze In Ausschuessen Des Bundestags Und Scheitert Doppelt

Bundesverfassungsgericht: AfD klagt auf Vorsitze in Ausschüssen des Bundestags – und scheitert doppelt

AfD-Klage gegen Nichtwahl zum Ausschussvorsitzenden erfolglos

Die AfD hat mit ihrer Klage gegen die Nichtwahl ihrer Abgeordneten zu Ausschussvorsitzenden im Bundestag keinen Erfolg gehabt. Das Bundesverfassungsgericht wies die Verfassungsbeschwerde der Partei am Mittwoch zurück. Die Entscheidung sei einstimmig ergangen, teilte das Gericht in Karlsruhe mit.

Begründung des Gerichts

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Nichtwahl der AfD-Abgeordneten verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sei. Der Bundestag habe bei der Wahl der Ausschussvorsitzenden einen weiten Beurteilungsspielraum. Er dürfe dabei auch politische Gründe berücksichtigen. Die AfD hatte argumentiert, dass die Nichtwahl ihrer Abgeordneten eine Verletzung ihres Rechts auf Chancengleichheit und auf gleichberechtigte Teilhabe am parlamentarischen Prozess darstelle. Sie habe einen Anspruch darauf, dass ihre Abgeordneten in den Ausschüssen angemessen vertreten seien. Das Bundesverfassungsgericht folgte dieser Argumentation jedoch nicht. Der Bundestag habe bei der Wahl der Ausschussvorsitzenden zwar eine gewisse Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Minderheitsfraktionen, diese Pflicht gehe aber nicht so weit, dass er verpflichtet wäre, auch Abgeordnete aus der Opposition zu Ausschussvorsitzenden zu wählen.

AfD scheitert auch mit zweiter Klage

Die AfD hatte außerdem gegen die Nichtwahl zum Vorsitz im Hauptausschuss des Bundestags geklagt. Auch diese Klage wies das Bundesverfassungsgericht ab. Der Hauptausschuss sei ein besonders wichtiges Gremium, in dem die Tagesordnung für die Plenarsitzungen festgelegt werde. Die AfD habe keinen Anspruch darauf, in diesem Ausschuss den Vorsitz zu führen. Die AfD hatte mit ihrer Klage auf eine Entscheidung des Bundestags aus dem Jahr 2018 reagiert. Damals wurden bei der Wahl der Ausschussvorsitzenden keine AfD-Abgeordneten gewählt. Die anderen Fraktionen hatten sich darauf verständigt, die Ausschüsse paritätisch zwischen den übrigen Fraktionen zu besetzen.


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